Die GesetzeslagezuBeleuchtung am Fahrradistnochnichtabschließendgeklärt. NachderÄnderung des Paragraphen 67 StVZOzum 1. August hießeszunächst, dassfürRücklichterauchBatterienmiteiner von 6 Volt abweichendenSpannungeingesetztwerdendürfen. DieseErklärungwurdevomMinisteriumwiederzurückgezogen.
AusdiesemAnlass hat Beleuchtungsspezialist Busch und MüllerzuraktuellenGesetzeslageeinInformationsblattzusammengetragen,...
dasim Internet aufderSeite von Busch und Müller und auchaufdieserHomepagezum Download zurVerfügungsteht.
Hierdazu die entsprechenden Links:
http://www.radmarkt.de/sites/default/files/downloadbereich/files/fahrradbeleuchtung_infos_zu_ss_67_stvzostand_25.11.13.pdf
http://www.bumm.de/fileadmin/user_upload/sonstige_Downloads/Infos_zu____67_Stand_13-11-25.pdf
Die Änderungsverordnungzum§ 67 StVZO (BundesministeriumfürVerkehr , Bau und Stadtentwicklung):
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/stvzo-48-aenderungsverordnung.html?linkToOverview=js
Rubrik: